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Eine Zeit voller Ereignisse, Emotionen und Empfindungen - dieses haben wir in die thematischen „Ereignispakete" eingepackt.

Wir sind davon überzeugt, daß Sie selbst die richtige Auswahl treffen, und Sie wählen das aus, was eben zu Ihrer Natur, Interessen, Laune, Alter, und dem physischen Vermögen paßt.

Allgemeine Bedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES REISEBÜROS (RB) VALAŠSKÉ KRÁLOVSTVÍ, s. r. o.

I. Einleitende Bestimmungen

1.1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für Produkte des Fremdenverkehrs und Reisen, die durch das RB VALAŠSKÉ KRÁLOVSTVÍ, s. r. o., weiter nur RB VK, oder durch seine autorisierten Verkäufer angeboten werden, und sind Bestandteil eines jeden Produktes des Fremdenverkehrs – des „Programmpakets“, der Erlebnisveranstaltungen und Reisen.

1.2. Das RB VK bietet Leistungen des Fremdenverkehrs, die gemäß dem Gesetz Nr. 159/1999 Slg. keine Reise darstellen – Programmpakete“ und Leistungen, die gemäß gleichem Gesetz als Reise zu erachten sind (24 Stunden überschreitende Veranstaltungen für Firmen und Gruppen).

1.3. Teilnehmer einer Reise können sein:

a) natürliche Personen über 18 Jahre;

b) Personen unter 15 Jahre lediglich in Begleitung einer volljährigen, erwachsenen Person;

c) Teilnehmer im Alter zwischen 15–18 Jahren mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten, sofern dieser an der Reise selbst nicht teilnimmt.

1.4. Die Teilnahme an der Reise vereinbart mit dem RB VK entweder der Teilnehmer selbst oder sein Erziehungsberechtigter, ggf. durch den Teilnehmer beauftragte natürliche oder juristische Personen. Voraussetzung ist stets die Rechtsgeschäftsfähigkeit.

1.5. Das wechselseitige Verhältnis und das Rechtsverhältnis zwischen dem RB VK und den Reiseteilnehmern richten sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie nach diesen Bedingungen.

II. Arten der Veranstaltungen, Leistungen und Reisen

Das RB VK organisiert nachstehende Arten von Leistungen:

2.1. Kombination von Leistungen des Fremdenverkehrs, die 24 Stunden nicht überschreitet – sog. „Programmpakete“.

2.2. Pauschalreisen – Reise auf Bestellung, Gesamtheit der auf Bestellung einer natürlichen oder juristischen Person ihren Wünschen gemäß vereinbarten Leistungen.

2.3. Sport- und Expeditionsreisen, d.h. mit einem im Voraus definierten, vorläufigen Programm mit der Möglichkeit teilweiser Änderungen im Verlauf der Reise (Hochgebirgstouristik, Paragliding, Rafting, Bergsteigen u.ä.).

2.4. Verkauf von Flugtickets, Schiffstickets, Ermäßigungskarten u.ä.

2.5. Unterrichtskurse (Schulen), z.B. Paragliding, Bergsteigen, Tauchen, Keramik, Holzschnitzen.

2.6. Organisation von Schulungen, Kongressen, Präsentationen.

2.7. Schulausbildungskurse.

2.8. weitere Leistungen im Bereich des Fremdenverkehrs, einschließlich sportlicher Aktivitäten.

III. Entstehen der Vertragsverhältnisse

3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem RB VK und dem Klienten ensteht in der Regel mit der Bezahlung des Kaufpreises des „Programmpakets“ oder im Falle einer Reise mit dem Abschluss eines ordentlich ausgefüllten und unterzeichneten Reisevertrages. Unter dem Abschluss ist die Zustellung des unterzeichneten Reisevertrages an das RB persönlich, per Post, per Fax, per E-Mail oder mittels anderer elektronischer Mittel (gemäß § 852 und § 40, Abs. 3. und 4. des Bürgerlichen Gesetzbuches) zu verstehen. Durch den Kauf des Paktes bestätigt der Klient, den allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen. Der Klient kann das Programmpaket der Stadt Ostrava auf den Internetseiten www.ostrava.cz und www.ostravainfo.cz bzw. persönlich in einer der Verkaufseinrichtungen der Gesellschaft RB VK, im Netz ausgewählter Informationszentren, Hotels, Reisebüros und Reiseagenturen käuflich erwerben. Beim Kauf des Paketes erhält er einen sog. Erlebniscoupon.

3.2. Im Falle einer Reise auf Bestellung richtet sich der Abschluss des Vertrages mit juristischen oder natürlichen Personen nach den konkreten, in der wechselseitigen Vereinbarung angeführten Bedingungen, wobei die Voraussetzung des Entstehens des Vertragsverhältnisses die schriftliche Bestellung mit dem genauen Umfang der Leistungen ist.

3.3. Im Falle der Bestellung sonstiger Leistungen richtet sich der Abschluss des Vertrages mit juristischen oder natürlichen Personen nach den konkreten, in der wechselseitigen Vereinbarung angeführten Bedingungen, wobei die Voraussetzung des Entstehens des Vertragsverhältnisses die schriftliche Bestellung mit dem genauen Umfang der Leistungen ist.

3.4. Das Vertragsverhältnis kann auch mittels eines Handelsvertreters (Verkäufer)entstehen, der auf der Grundlage und in den Grenzen eines abgeschlossenen Geschäftsvertrages und der ihm erteilten Vollmacht auftritt.

3.5. Sofern ein Teilnehmer mehrere Teilnehmer vertritt und einen Vertrag zu ihren Gunsten abschließt, erklärt er, im Besitz der Zustimmung dieser Kunden zum Abschluss dieses Vertrages und zur Gewährung personenbezogener Daten dieser Personen an das RB zur Erfassung und Bearbeitung zu sein und die Verantwortung für ihre Verpflichtungen gegenüber dem RB VK zu übernehmen.

3.6. Bedingung des Entstehens des Vertragsverhältnisses (Anmeldung zur Reise oder Veranstaltung) ist das Ausfüllen der Anmeldung durch den Teilnehmer und seine Zustimmung zu diesen „Allgemeinen Bedingungen des Reisebüros VALAŠSKÉ KRÁLOVSTVÍ, s. r. o.“

IV. Gegenstand der Leistungen und Art ihrer Sicherstellung

4.1. Gegenstand der Sicherstellung sind die Aktivitäten, Veranstaltungen, Reisen, Unterbringungs-, Verpflegungs-, Transport-, Dolmetsch-, Fremdenführer- und sonstiger Leistungen, die durch das RB VK organisiert und den Teilnehmern gegen ein Entgelt geboten werden. Diese Leistungen erbringt das RB VK mit eigenen Kräften oder durch Vermittlung und Besorgung seitens in- und ausländischer Partner.

4.2. Gegenstand der Erbringung im Sinne dieser Bedingungen sind jedoch nicht die Aktivitäten beim Verkauf der Beförderungsdokumente und ausgewählter Reisen, die das RB VK auf der Grundlage einer Bestellung bei in- und ausländischen Transportunternehmen, ggf. anderen Reisebüros, besorgt.

4.3. Das RB VK gewährleistet seine Leistungen und Beförderungsdokumente für die einzelnen Teilnehmer der Veranstaltungen und Reisen in der Regel auf den Namen lautend. Die Übertragung auf eine andere Person (auf andere Personen) ist nur mit Zustimmung des RB VK möglich.

4.4. Die Spezifikation der Reise oder Veranstaltung im Katalog umfasst den Termin, das Programm, die während der Reise oder der Veranstaltung gebotenen Leistungen sowie den Preis der Reise oder Veranstaltung.

4.5. Im Programm der Reise oder Veranstaltung sind lediglich die wesentlichen Programmpunkte (lediglich bedeutende Stationen der Strecke) angeführt.

4.6. Die Realisierung der Reise oder Veranstaltung ist durch die Erreichung einer Mindestanzahl der Teilnehmer bedingt. Diese Gegebenheit ist im Katalog oder im Vertrag, bzw. in der Bestellung angeführt. Das RB VK ist verpflichtet, den Kunden über die Stornierung der Reise aus dem Grunde der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl spätestens 5 Tage vor dem festgelegten Datum der Erbringung der ersten Leistung zu informieren.

V. Rechte und Pflichten der Teilnehmer

a) Beim Produkt „Programmpakete der Stadt Ostrava“ hat der Klient den Termin und den Ort der konkreten Aktivität beim RB VK spätestens bis zum, auf dem Erlebniscoupon angeführten Datum zu reservieren, sofern beide Parteien nichts anderes vereinbaren. Nimmt der Klient in dieser Frist keine Reservierung vor, verliert er den Anspruch auf die Erbringung der ausgewählten Leistung, und zwar ohne Anspruch auf jedweden Ersatz.

b) An sämtlichen Aktivitäten im Rahmen des Produktes „Programmpakete“ nimmt der Klient ausschließlich auf seine eigene Verantwortung teil. Der Klient hat selbst zu beurteilen, ob er gesundheitlich und körperlich zur sicheren Bewältigung der gewählten Aktivität befähigt ist. Informationen zu allfälligen Einschränkungen, die einige angebotene Aktivitäten betreffen können (z.B. Alterm gesundheitliche und körperliche Eignung, ggf. das Erfordernis einer medizinischen Untersuchung), sind in den Hinweisen angeführt, die integrierter Bestandteil eines jeden Programmpaketes. Einige der angebotenen Leistungen sind witterungsabhängig. Erfolgt die Stornierung der Aktivität aufgrund ungünstigen Wetters, hat der Klient, der die jeweilige Leistung zu diesem Termin reserviert hat, das Recht, einen Ersatztermin zu vereinbaren.

c) Ferner ist der Klient verpflichtet, dem RB VK die unabdingbare Unterstützung zu gewähren, die zur ordentlichen Sicherstellung und Erbringung der Leistungen erforderlich ist, insbesondere den reisevertrag oder die Anmeldung wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und jene Dokumente zur Vorlage zu bringen, die zur Gewährleistung der gewünschten Leistungen erforderlich sind.

d) Dem RB VK im Voraus den vollen Preise zum, durch beide Parteien vereinbarten Termin zu bezahlen.

e) Im Falle der Inanspruchnahme weiterer, während der Reise bestellter und beanspruchter Leistungen diese Leistungen nach der Rückkehr von der Reise oder der Veranstaltung zum, zwischen dem Teilnehmer und dem Vertreter des RB VK vereinbarten Termin zu bezahlen.

f) Vom RB VK die schriftlichen Hinweise für Teilnehmer der Reise, Informationen zum Ort und Zeitpunkt Beginns der Reise, Information zum Umfang und zu den Bedingungen der Versicherung sowie weitere Angaben und Dokumente entgegenzunehmen, die zur Teilnahme an der Reise erforderlich sind.

g) Sich an die entgegengenommenen schriftlichen Hinweise des RB VK für die Teilnehmer der Reise oder Veranstaltung sowie an die mündlichen Weisungen des Reiseleiters, Instrukteurs oder eines anderen Vertreters des RB VK, der der Reise zugeteilt ist, zu halten und das festlegte Programm einzuhalten. Sollte ein Teilnehmer durch seine Handlungsweise oder sein Verhalten den Verlauf und das Programm der Reise (oder Veranstaltung beeinträchtigen oder in ernsthafter Weise die Rechtvorschriften der Tschechischen Republik bzw. des besuchten Staates verletzen, kann er von der Teilnahme an der Reise ausgeschlossen werden, wobei er jedweden Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen verliert. In diesem Falle ist der Teilnehmer verpflichtet, sämtliche, infolge des Ausschlusses von der Reise entstehenden Kosten zu tragen. Hiervon ist das Recht des RB VK auf Ersatz eines eventuellen Schadens nicht berührt.

h) Sich ein gültiges Reisedokument zu besorgen und während der Reise bei sich zu tragen.

i) Die Impf- und weiteren Pflichten bei Reisen in Staaten zu erfüllen, für die die jeweiligen Pflichten rechtlich festgelegt sind.

j) Im Falle der Stornierung der Teilnahme an der Reise oder Veranstaltung die Stornierung in schriftlicher Form vorzunehmen.

k) Das Recht des Teilnehmers auf Reklamation der Leistungen, die Art der Geltendmachung und das Verfahren bei der Erledigung der Reklamation richten sich nach den allgemein verbindlichen Vorschriften. Zur positiven Erledigung der Reklamation trägt der Kunde durch den Hinweis auf Mängel und eventuelle Unzulänglichkeiten der zu erbringenden Leistungen am besten gleich vor Ort und zum Zeitpunkt ihrer Feststellung bei.

l) Der Teilnehmer hat bei der Planung der Anschlussverbindungen, des Urlaubs, der Geschäftstermine u.ä. aucg die Möglichkeit einer erheblichen Verspätung in Betracht zu ziehen (siehe Pkt. VI/6.4.). Das RB VK kommt nicht für Schäden auf, die dem Teilnehmer infolge eingetretener Verspätung enstehen können.

m) Darüber hinaus ist der Teilnehmer verpflichtet, sämtliche Hinweise zum erfolgreichen Verlauf der zu erbringenden Leistungen (Sicherheit u.ä.) zu respesktieren, wobei er sich insbesondere verpflichtet, sämtliche zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung (bei allen Aktivitäten, z.B. Kanufahrt, Rafting, Bergsteigen, Reiten) zu benutzen.

n) Sich des Genusses alkoholischer Getränke und anderer narkotisierender Stoffe während des Programms zu enthalten, sofern dies nicht dessen Bestandteil ist (Verkostung nichttraditioneller Destillate, Wein- oder Bierverkostung u.ä.)

5.1. Zu den Pflichten einer juristischen (ggf. natürlichen) Person, die Auftraggeber der Reise oder Veranstaltung gemäß Pkt. I., Absatz 4 ist, gehört:

a) die Teilnehmer der von ihr bestellten Reise (Veranstaltung) mit diesen Bedingungen sowie mit allen Informationen und Hiweisen, die sie vom RB VK erhält, bekannt zu machen;

b) sicherzustellen, dass alle Teilnehmer der beim RB VK bestellten Reise (Veranstaltung) diese grundlegenden Pflichten, deren Träger nur der einzelne Teilnehmer der Reise sein kann, erfüllen;

c) ihren berechtigten Vertreter zu beauftragen. Dieser nimmt an der gesamten Reise (Veranstaltung) teil und gewährleistet mittels und im Zusammenwirken mit dem Vertreter des RB VK, sofern er der Reise (Veranstaltung) zugeteilt ist, die rechtzeitige und ordentliche Geltendmachung der Rechte seiner Organisation. Gleichzeitig gewährleistet er die Erfüllung der Pflichten seiner Organisation und die Erfüllung jener Pflichten, deren Träger die Teilnehmer der von ihr bestellten Reise sind;

d) einen Reise- bzw. Veranstaltungsleiter zu benennen, sofern die Reise (Veranstaltung) gemäß der Vereinbarung mit dem RB VK von keinem Reiseleiter des RB VK begleitet wird. Der Leiter nimmt an der ganzen Reise (Veranstaltung) teil, gewährleistet organisatorisch die Erbringung der Leistungen seitens der in- und ausländischen Leistungserbringer, achtet auf die Erfüllung des Programms des Reise- bzw. Veranstaltungsprogramms und erfüllt, sofern im gegebenen Falle nicht anders vereinbart, gegenüber den Teilnehmern der Reise und gegenüber dem RB VK die Pflichten des Fremdenführers der Reise;

e) den vereinbarten Preis ordentlich und fristgerecht zu bezahlen, bei einer Pauschalreise auch die auf schriftliches Ersuchen des berechtigten Vertreters der juristischen (ggf. natürlichen) Person, die die Reise oder die Leistungen bestellt hat, erbrachten Leistungen, die nicht Gegenstand der wechselseitigen Vereinbarung waren, nachträglich zu bezahlen;

f) wahrheitsgemäß anzuführen, sich keiner Einschränkung bewusst zu sein, die den gesundheitlichen Zustand oder die Sicherheit der Teilnehmer während der Reise (Veranstaltung) gefährden könnten, ggf. auf eine solche Einschränkung aufmerksam zu machen;

g) wahrheitsgemäß anzuführen, ob der schwimmen kann, und zwar im Falle, dass er an einem Programm auf dem Wasser (Rafting, Wasserwandern) oder am Tauchen teilnehmen will;

h) Sie verpflichtet sich, sämtliche zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung (bei allen Aktivitäten, z.B. Kanufahrt, Rafting, Bergsteigen, Reiten) zu benutzen;

i) sich des Genusses alkoholischer Getränke und anderer narkotisierender Stoffe während des Programms zu enthalten, sofern dies nicht dessen Bestandteil ist (Verkostung nichttraditioneller Destillate, Wein- oder Bierverkostung u.ä.).

VI. Rechte und Pflichten des RB VK

6.1. Beim Produkt „Programmpakete der Stadt Ostrava“ wird die Leistung stets zugunsten des Inhabers des Erlebniscoupons erbracht. Das RB kann jedoch die Erbringung dieser Leistung im Falle der Unfähigkeit des Klienten zu ihrer Inanspruchnahme (körperliche, gesundheitliche Nichteignung, schlechte Ausrüstung u.ä.) oder aus Gründen höherer Gewalt (schlechtes Wetter, andere Gefahr u.ä.) verweigern.

6.2. Aus der Teilnahme an der Reise (Veranstaltung) resultiert für den Teilnehmer nicht das Recht auf eine andere Erfüllung bzw. Leistung als das, was ausdrücklich Bestandteil des festgelegten Programms, bzw. der bezahlten Leistungen ist. Jedwede weitere Leistungen außerhalb des vorher festgelegten Umfanges, einschließlich der Leistungen im Zusammenhang mit der Erkrankung des Teilnehmers der Reise bzw. Veranstaltung während ihres Verlaufes (z.B. ärztliche Behandlung im Ausland, ersatzweiser Transport des Teilnehmers an einen anderen Ort u.ä.) sind Leistungen, die das RB VK nur auf der Grundlage der Bestellung und anschließenden Bezahlung dieser zusätzlich gewünschten Leistungen erstatten bzw. erbringen kann.

6.3. Mit der Unterzeichnung des Reisevertrages bzgl. der Reise oder der Anmeldung zur Veranstaltung erteilt der Teilnehmer/Auftraggeber die Zustimmung zum Übergang der Rechte (durch Abtretung der Forderung) auf die Erfüllung aus dem Versicherungsvertrag in dem Falle, wenn das RB VK für den Teilnehmer die Erstattung der Kosten der medizinischen Behandlung in der Tschechischen Republik oder im Ausland übernimmt, bzw. auch die Kosten in Verbindung mit dem ersatzweisen Rücktransport des betroffenen Teilnehmers in die Tschechische Republik oder an einen konkreten Ort erstattet.

6.4. Sofern der Teilnehmer der Reise durch eigenes Verschulden die Leistungn nicht in Anspruch nimmt, wird für dieses Leistungen keinerlei Ersatz geleistet.

6.5. Das RB VK haftet nicht für eventuelle Verspätungen und macht auf die Möglichkeit ihres Eintretens aus technischen Gründen, aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen, ggf. aus Gründen der Überlastung der Grenzübergänge und Fluglinien sowie aus Gründen höherer Gewalt aufmerksam.

6.6. Der Auftraggeber erteilt die Zustimmung zur Erfassung der personenbezogenen Daten in der Datenbank des Reisebüros VALAŠSKÉ KRÁLOVSTVÍ, s. r. o. und ihrer Verwendung für den Bedarf des RB VK. Der Auftraggeber stimmt der Zusendung von Angeboten an die von ihm angegebenen Aderssen, einschließlich der E-Mail-Adresse, zu.

6.7. Der Auftraggeber stimmt namens aller angemeldeten Teilnehmer der Erstellung einer Aufzeichnung (in der Regel einer Fotodokumentation, Videoaufzeichnung u.ä.) vom Verlauf der durch das RB VK veranstalteten Reise oder Veranstaltung für kommerzielle und Werbezwecke zu. Gleichzeitig erteilt er die Zustimmung zur Veröffentlichung der Aufzeichnungen sowie auch ihrer modifizierten Teile.

VII. Preis des Erlebnispaketesm der Reise (Veranstaltung) und seine Bezahlung

7.1. Die Vertragsparteien haben den Kaufpreis des Programmpaketes vereinbart, der in der verbindlichen Bestellung angeführt ist. Die Bezahlung des Kaufpreises ist die Bedingung der Sendung des Erlebniscoupons an den Klienten. Der Preis umfasst sämtliche Kosten in Verbindung mir der Erbringung der im Programmpaket des RB VK angeführten Leistung. Die Preise sind inkl. MwSt. angeführt.

7.2. Die Preise der vom RB VK veranstalteten Reisen (Veranstaltungen) sind vertraglich vereinbarte Priese. Die Preise sind ink. MwSt. angeführt.

7.3. Der Preis umfasst lediglich jene Leistungen, die für jede Reise taxativ aufgezählt sind. Bestandteil des Preises sind jedoch auch die obligatorisch Versicherung des B gegen die Insolvenz sowie die Mehrwertsteuer.

7.4. Der Teilnehmer der Reise (Veranstaltung) ist verpflichtet, den Preis der Reise zu den durch das RB VK festgelegten Terminen zu bezahlen.

7.5. Sofern in der Zeit ab der Einreichung der verbindlichen Anmeldung bis zum Tage des Beginns dieser Reise Änderungen eintreten, die die Änderung des bekannt gegebenen Preises zur Folge haben, ist das RB VK verpflichtet, den Teilnehmern diesen Umstand umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Ist die Preiserhöhung höher als 10 % des ursprünglichen Preises, hat der Kunde das Recht, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, was er schriftlich mitzuteilen hat. Tritt er in der, im Bescheid über die Preisänderung vermerkten Frist nicht zurück, hat er den höheren Preis der Reise zu entrichten. 9 Tage vor dem bezüglich dieser Reise festgelegten Abreisedatum darf der Preis nicht mehr geändert werden.

VIII. Änderung der vereinbarten Leistungen im Verlaufe der Reise

8.1. Das RB VK ist berechtigt, operative Änderungen des Programms und der zu erbringenden Leistungen im Verlaufe der Reise vorzunehmen, sofern dies aus zwingenden Gründen unabdingbar ist (z.B. ungeeigneter Wasserstand, Regenwetter beim Bergsteigen u.ä.) und trotz aller unternommen Anstrengungen keine Möglichkeit besteht, das festgelegte Programm einzuhalten und die ursprünglich festgelegten Leistungen zu erbringen.

8.2. Das RB VK ist berechtigt, operative Änderungen des Termins der Erbringung der bestellten Leistungen in jenen Fällen vorzunehmen, in denen es aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist, die Leistungen zu bestellten Termin zu erbringen.

8.3. Im Falle, dass das RB VK das ursprünglich festgelegte Programm nicht einhalten und die vorher vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, ist es verpflichtet:

a) ein Ersatzprogramm und Ersatzleistungen in dem Umfange und in der Qualität sicherzustellen, die mit den ursprünglich vereinbarten Bedingungen identisch oder ihnen ähnlich ist, und hierbei darauf zu achten, dass in größtmöglichem Maße der Zweck der Leistungen erzielt und die Orientierung und Mission der Reise beibehalten wird;

b) den Preis der Reise in Abhängigkeit von den durchgeführten Änderungen des Programms und der Leistungen anzupassen, und zwar nur in dem Falle, wenn die Folge dieser Änderungen die Herabsetzung des Preises der Reise ist, und dem Teilnehmer den jeweiligen Differenzbetrag im Preis zurückzuerstatten;

c) dem Teilnehmer den bezahlten Preis der nichterbrachten Leistungen, für die keine Ersatzleistung geboten werden konnte, zurückzuerstatten;

d) im Falle, dass die Leistung aus Gründen höherer Gewalt nicht erbracht werden kann, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Ermäßigung gemäß Art. VIII., Pkt. 8.3. lit. b) und d), auch nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

8.4. Bei Reisen mit sportlicher Orientierung (z.B. Paragliding, Wasserwanderung, Rafting, Bergsteigen, Expedition u.ä.) behält sich das RB VK das Recht der Änderung des Programms und der zu erbringenden Leistungen vor. Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf den Preis der Reise.

IX. Mängelverantwortlichkeit

9.1. Im Falle, dass der Umfang oder die Qualität der Reise geringer ist, als durch das Programm, den Preis und Reisetyp vereinbart und festgelegt, entsteht dem Teilnehmer des Reise das Recht der Reklamation. Das Recht des Teilnehmers auf Reklamation, die Art der Geltendmachung und das Verfahren bei der Erledigung der Reklamation richten sich nach den allgemein verbindlichen Vorschriften.

9.2. Als Gegenstand der Reklamation werden keine, dem Kunden entstehende Schäden und Vermögenseinbußen erachtet, die Gegenstand der vertraglichen Regelung der Versicherungsdeckung durch die Versicherungsgesellschaft auf der Grundlage eines Versicherunsgvertrages zwischen dem RB VK und der Versicherungsgesellschaft sind, auch keine Schäden und Vermögenseinbußen, die von der Versicherungsdeckung ausdrücklich ausgeklammert sind.

9.3. Treten Umstände ein, deren Entstehen, Verlauf und Folge von der Tätigkeit und vom Vorgehen des RB VK unabhängig sind, bzw. Umstände auf Seiten des Teilnehmers der Reise (Veranstaltung), auf deren Grundlage der Teilnehmer die bestellten und auch bezahlten Leistungen gänzlich oder teilweise nicht in Anspruch nimmt und das RB VK die Leistungen programmgemäß sichergestellz und vorbereitet hat, entsteht dem Kunden, sofern nicht anders vereinbart, kein Anspruch auf Erstattung des preises solcher Leistungen, auch kein Anspruch auf einen Nachlass des Preise der Reise.

X. Stornogebühren

10.1. Bei jedem Storno bzw. jeder Annullierung der Teilnahme an der Aktivität „Programmpaket der Stadt Ostrava“ seitens des Kunden und für jede angemeldete und widerrufene Person stellt das RB VK den Kunden Stornogebühren in folgender Höhe in Rechnung:

a) Bei Stornierung der Inanspruchnahme des Produktes Programmpaket oder der vorbereiteten Veranstaltung seitens des Klienten zu einem Termin von weniger als 30 Tage vor der geplanten Inanspruchnahme der Leistung beträgt die Stornogebühr 20 % des Preises der Programmpaketes;

b) Bei Stornierung der Inanspruchnahme des Produktes Programmpaket oder der vorbereiteten Veranstaltung seitens des Klienten zu einem Termin von weniger als 10 Tage vor der geplanten Inanspruchnahme der Leistung beträgt die Stornogebühr 50 % des Preises der Programmpaketes;

c) Hat der Klient keinen gültigen Erlebniscoupon bei sich, erscheint der Klient zum vereinbarten Termin nicht am Ort der Inanspruchnahme der Leistung, storniert er die Teilnahme einen Tag vor der Inanspruchnahme, ggf. am Tage der Inanspruchnahme der Leistung, unterbricht er aus eigenem Willen die Inanspruchnahme der Leistung bereits während ihres Verlaufes, verstößt er in grober Weise gegen die verbindlichen Sicherheitsbedingungen, ist er zur Inanspruchnahme der Leistung nicht in der Lage (Alter, offensichtliche gesundheitliche Einschränkung usw.), beträgt die Stornogebühr 100 % des Preises des Programmpaketes.

d) Erfolgt die Stornierung des Programmpaketes oder der vorbereiteten Veranstaltung seitens des Leistungserbringers aus Gründen ungünstiger Witterungs- oder technischer Bedingungen sowie im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses, bietet das RB VK dem Klienten ein ersatzweise Programmpaket an oder erstattet dem Klienten das Geld in voller Höhe.

10.2. Bei jedem Storno bzw. jeder Annullierung der Teilnahme an der Reise seitens des Kunden und für jede angemeldete und widerrufene Person stellt das RB VK den Kunden Stornogebühren in folgender Höhe in Rechnung:

a) 300 CZK, sofern die Stornierung der der Teilnahme an der Reise (Veranstaltung) oder an den bestellten Leistungen ab der Abgabe der verbindlichen Anmeldung zu einem Zeitpunkt innerhalb von 42 Kalendertagen vor dem festgelegten Tage der Erbringung der ersten Leistung erfolgt.

b) 25 % des festgelegten Preises der bestellten Leistungen zzgl. der tatsächlich entstehenden Kosten des RB VK in Verbindung mit der Sicherstellung und dem Storno der Leistungen, sofern die Stornierung der Teilnahme an der Reise (Veranstaltung) im Zeitraum von 41 bis 30 Kalendertagen vor dem festgelegten Tage der Erbringung der ersten Leistung erfolgt.

c) 50 % des festgelegten Preises der bestellten Leistungen zzgl. der tatsächlich entstehenden Kosten des RB VK in Verbindung mit der Sicherstellung und dem Storno der Leistungen, sofern die Stornierung der Teilnahme an der Reise (Veranstaltung) im Zeitraum von 29 bis 16 Kalendertagen vor dem festgelegten Tage der Erbringung der ersten Leistung erfolgt.

d) 65 % des festgelegten Preises der bestellten Leistungen zzgl. der tatsächlich entstehenden Kosten des RB VK in Verbindung mit der Sicherstellung und dem Storno der Leistungen, sofern die Stornierung der Teilnahme an der Reise (Veranstaltung) im Zeitraum von 15 bis 8 Kalendertagen vor dem festgelegten Tage der Erbringung der ersten Leistung erfolgt.

e) 90 % des festgelegten Preises der bestellten Leistungen zzgl. der tatsächlich entstehenden Kosten des RB VK in Verbindung mit der Sicherstellung und dem Storno der Leistungen, sofern folgende Fälle eintreten:
• storno der Teilnahme an der Reise (Veranstaltung) innerhalb von 7 bis 2 Kalendertagen vor dem festgelegten Tage der Erbringung der ersten Leistung;
• nichtteilnahme an der Reise infolge der Gewährung unkorrekter oder unvollständiger Angaben durch den Teilnehmer (z.B. in der auszufüllenden Anmeldung, bei der Abfertigung des Teilnehmers u.ä.);
• ausschluss von der Teilnahme an der Reise wegen Nichteinhaltung der Pass-, Zoll- und Devisenvorschriften der Tschechischen Republik oder des Zielstaates oder wegen Nichterfüllung einiger grundlegender Bedingungen des RB VK für die Teilnahme an der Reise (Veranstaltung), wie dies die Bedingungen festlegen.

f) 100 % des festgelegten Preises der bestellten Leistungen zzgl. der tatsächlich entstehenden Kosten des RB VK in Verbindung mit der Sicherstellung und dem Storno der Leistungen, sofern folgende Fälle eintreten:
• Storno der Teilnahme an der Reise (Veranstaltung) innerhalb von weniger als 2 Kalendertagen vor dem festgelegten Tage der Erbringung der ersten Leistung und Nichtantritt zur Reise (Veranstaltung).
• Nichtteilnahme des Teilnehmers an der Reise (Veranstaltung) durch sein Verschulden.

Bei einigen Reisen und bestellten Leistungen können andere Stornobedingungen gelten, mit denen der Kunde beim Kauf der Reise bekannt gemacht wird.

10.3. Gesonderte Stornogebühren verrechnet das RB VK den Gruppen bei Pauschalreisen. Für den Fall, dass seitens des Auftraggebers ein Storno von mehr als 10 % der Reiseteilnehmer erfolgt, verpflichtet sich der Auftraggeber, nachstehende Stornogebühren zu bezahlen:

a) bis 30 Kalendertage vor dem festgelegten Tage der Erbringung der ersten Leistung 20 % des Gesamtpreises der Reise für jeden Teilnehmer;

b) 29 bis 16 Tage 30 % des Gesamtpreises der Reise;

c) 15 bis 11 Tage 50 % des Gesamtpreises der Reise;

d) 10 bis 6 Tage 75 % des Gesamtpreises der Reise;

e) 5 Tage und weniger 90 % des Gesamtpreises der Reise;

f) am Tage des Antritts 100 %.

Im Falle des Nichtantritts des Teilnehmers an der Reise oder Veranstaltung aus gesundheitlichen Gründen (Vorlage der ärztlichen Bescheinigung), bezahlt er eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Gesamtpreises.

10.4. Durch das RB VK werden keine Stornogebühren in Rechnung gestellt, sofern der, die bestellten Leistungen stornierende Teilnehmer für sich einen Ersatzmann besorgt, dessen Einbeziehung in die Reise oder Veranstaltung möglich ist und dessen Teilnahme jene Schäden abwendet, die andernfalls dem RB VK durch die Stornierung der Teilnahme des ursprünglichen Teilnehmers entstehen würden. In einem solchen Falle bezahlt der Teilnehmer für jede Änderung 200 CZK.

XI. Versicherung des RB

11.1. Das RB ist gegen die Insolvenz gemäß den Bedingungen des Gesetzes Nr. 159/1999 Slg., in der gültigen Fassung, versichert. Informationen zur Versicherung gegen die Insolvenz erhält der Kunde beim Abschluss des Reisevertrages.

XII. Schlussbestimmungen

12.1. Diese Bedingungen sind ab dem 28. Mai 2008 gültig.

12.2. Die Kunden bzw. die Auftraggeber der Leistungen bestätigen mit ihrer Unterschrift des Reisevertrages bzgl. der Reise oder der Anmeldung zur Veranstaltung, diese Bedingungen zu kennen, sie zu verstehen, ihnen zuzustimmen und sie in vollem Umfange zu akzeptieren.

Frenštát p. R., 28. Mai 2008
Tomáš Harabiš – Geschäftsführer der Gesellschaft VALAŠSKÉ KRÁLOVSTVÍ, s. r. o.